Keine Testpflicht mehr – Maskenpflicht bleibt bestehen!
Auf Grund der aktuellen SARS-CoV-2-Verordnungen des Landes Hessen ist der Nachweis eines Negativtests bzw. eines Impf- oder Genesennachweises entbehrlich! Dies erleichtert sämtliche Abläufe vor dem Wettkampf vor Euch als Athleten, aber natürlich auch für uns als Veranstalter!
Wir weisen an dieser Stelle jedoch nochmals explizit daraufhin, dass im Rahmen der Startunterlagenausgabe das Dokument „Selbsterklärung Athlet“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben von jedem Athlet*in abgegeben werden muss. Die Betonung liegt hierbei auf „vollständig“ -> Vor- und Zuname + Adresse + telefonische Erreichbarkeit!!! Ohne eine der Angaben werden keine Startunterlagen herausgegeben.
Die Maskenpflicht auf dem Veranstaltungsgelände bleibt bestehen!
Wir bitten um Euer Verständnis und schauen hoffnungsvoll auf den 11. Juli 2021.